Reichsmark

Auf Grundlage des Dawes-Plans und des Münzgesetzes vom 30. August 1924 führte die Reichsbank zusätzlich zur Rentenmark die Reichsmark ein. 

Die Reichsmark galt im Verhältnis 1:1 zur bisher im Umlauf befindlichen Rentenmark. Der Wechselkurs zur von 1914 bis 1923 bestehenden Papiermark betrug 1.000.000.000.000:1. Der Unterschied zwischen Rentenmark und Reichsmark bestand im Wesentlichen in ihrer Deckung. Die Reichsmark war durch Gold-Werte sowie durch wetbeständige Devisen gedeckt, während die Deckung der Rentenmark auf Grund und Boden basierte.

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