Hermann Schulze-Delitzsch: Von der Idee zum Gesetz

Hermann Schulze-Delitzsch war nicht nur Vorkämpfer in der „sozialen Frage” und engagierter Politiker, sondern vor allem nüchternen Pragmatiker und Jurist, der mit präzisen Vorstellungen seine Idee umsetzte. Mit dem von ihm entworfenen Genossenschaftsgesetz hat er es verstanden, die Grundprinzipien seines Genossenschaftsgedankens gesetzlich zu definieren. 

Im Jahr 1860 legte Schulze-Delitzsch erstmals einen Gesetzentwurf vor, der die Prinzipien einer genossenschaftlichen Organisation enthielt und die Unsicherheit in der Frage der Rechtsform beenden sollte. Die Bestrebungen der Verwaltungsbehörden, die Rechtsfähigkeit der Genossenschaften von einer behördlichen Konzession - dem sogenannten „Konzessionsparagraphen“ - abhängig zu machen, lehnte er entschieden ab:

„Lieber kein Gesetz als ein Gesetz mit diesem Konzessionsparagraphen!“

Am 27. März 1867 wurde das erste preußische „Gesetz betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ erlassen, das in allen wesentlichen Punkten dem Entwurf Schulze-Delitzschs entsprach. Dieses Gesetz wurde ein Jahr später von den Staaten des Norddeutschen Bundes übernommen und am 5. Mai 1889 zum Deutschen Reichsgesetz erhoben.